Die Bonität eines Kreditnehmers wird ganz entscheidend geprägt von den positiven und negativen Einträgen bei der Schufa. Während positive Einträge zu einem guten Scorewert führen und somit auch für eine Kreditvergabe sprechen, können Negativeinträge dazu führen, dass nicht nur Darlehensverträge abgelehnt werden, sie haben auch Einfluss auf Handyverträge oder die Eröffnung eines Girokontos.
Die negative Schufa als Merkmal der Kreditwürdigkeit
Grundsätzlich gehen Banken und Kreditinstitute, aber auch der Versandhandel oder Kreditkarten- und Handyanbieter davon aus, dass einer negativen Schufa auch gleich die Kreditunwürdigkeit des Antragsstellers zugrunde liegt. Das liegt unter anderem daran, dass viele Anträge online über das Internet gestellt werden und darüber automatisiert entschieden wird. Der persönliche Kontakt ist nicht gegeben und somit hat der Kreditwillige kaum eine Chance, negative Einträge durch Erklärungen und den Nachweis eines geordneten persönlichen Finanzrahmens auszugleichen. Grundsätzlich sollen negative Schufa Einträge nach einer bestimmten Zeitspanne ab der Erledigung gelöscht werden. Ausgenommen sind hier nur Kontokündigungen. Eine Eigenauskunft gibt die Möglichkeit, die negative Schufa zu beeinflussen und Einträge, die nicht mehr rechtmäßig sind, löschen zu lassen.
Verhindert die negative Schufa in jedem Fall die Vergabe eines Darlehens?
Grundsätzlich ist es sehr schwierig, mit einer negativen Schufa ein Konto zu eröffnen, Kreditkarten- oder Handyverträge abzuschließen oder einen Kredit bewilligt zu bekommen. Was schwierig ist, ist aber nicht unbedingt ausgeschlossen. Ein Gespräch, zum Beispiel mit der eigenen Hausbank, kann hier Aufschluss geben. Es gibt eine ganze Reihe von Banken, darunter auch viele kleinere Privatbanken, die eine eigene Einschätzung über die Bonität des Kreditnehmers über den Scorewert der Schufa stellen.

