Anschlussfinanzierung – Neu Zinsen, Neue Tilgung, Neue Laufzeit

Published by admin on Oktober 30th, 2011 - in Allgemein

Wie das Wort ausdrückt, ist die Anschlussfinanzierung eine Finanzierung,  die sich an eine bereits bestehende anschließt. Dabei ist es nicht zwingend  erforderlich, dass die laufende Finanzierung beendet ist. Anschlussfinanzierungen    sind bei langfristigen Finanzierungen üblich und notwendig. So wie beispielsweise  bei Immobiliendarlehen, die durch eine im Grundbuch eingetragene Hypothek besichert sind.

Um beim Beispiel der Finanzierung von Haus oder Wohnung als Immobilie zu bleiben. Der Finanzierungszeitraum beträgt oft mehrere Jahrzehnte. Zu Beginn der Finanzierung über ein Hypothekendarlehen wird eine mehrjährige Zinsfestschreibung vereinbart. Auch wenn es ein längerer bis langer Zeitraum ist, umfasst er in den seltensten Fällen die gesamte Finanzierungszeit. Diese Vereinbarung über die Zinsfestschreibung endet somit früher als die 100%ige Darlehenstilgung. Dadurch entsteht eine absehbare Finanzierungslücke. Denn     wenn diese Finanzierung ausläuft, wird der Restbetrag, zumindest theoretisch,  in einer Summe fällig. Und wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, den Restbetrag komplett zu tilgen, wird eine Anschlussfinanzierung notwendig.

Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Anschlussfinanzierung bei  dem bisherigen Kreditinstitut bietet sich als erstes an. Sie ist auch organisatorisch der einfachste Weg, weil sich Kreditgeber und Kreditgeber seit Jahren kennen.  Wenn die Bedingungen für ein Hypothekendarlehen als Anschlussfinanzierung stimmen, wäre ein solcher neuer Vertrag nach einem Gespräch unterschriftsreif.   Mit Bedingungen sind der Zinssatz, der Tilgungssatz sowie die Laufzeit gemeint.

Je nachdem, wie die Situation auf dem Finanzmarkt für Baudarlehen aussieht,  sollte doch ein Vergleich unter mehreren Kreditinstituten gemacht werden. Es  gibt heutzutage viele Anbieter von Hypothekendarlehen, darunter auch Direktbanken und Onlinebanken. Eine Anschlussfinanzierung kann dann im  Ergebnis auch durchaus so aussehen, dass bei einem anderen Kreditinstitut    erstmals ein Hypothekendarlehen aufgenommen wird. Die Restschuld beim bisherigen Gläubiger wird durch das neue Hypothekendarlehen getilgt, und  auch der Eintrag im Grundbuch ändert sich. Der ehemalige Gläubiger wird  gestrichen, da das Immobiliendarlehen vollständig getilgt ist. Und der jetzige  Gläubiger lässt sich das deutlich geringere Immobiliendarlehen durch eine  neu einzutragende Hypothek besichern.

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